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Steuererklärung:

Rentenversicherung bescheinigt gezahlte Rentenhöhe

5. Mai 2010 | Beruf & Leben Drucken | Weiterempfehlen |

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Für viele Rentner ist der 31. Mai 2010 ein wichtiger Termin. Bis zu diesem Tag müssen sie bei ihrem Finanzamt eine Steuererklärung eingereicht haben. Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland unterstützt sie dabei. Auf Wunsch bescheinigt sie die Höhe der gezahlten Rente.

Euro Scheine und Münzen - Foto: flickr.com/photos/donaldtownsend

Euro Scheine und Münzen - Foto: flickr.com/photos/donaldtownsend

Für die Einkommenssteuererklärung 2009 benötigt die Finanzverwaltung die aus-gefüllte „Anlage R“ (Renten und andere Leistungen). Um beim Ausfüllen des Vor-drucks zu helfen, stellt der mitteldeutsche Rentenversicherungsträger für alle, die das wünschen, eine Mitteilung über die Rentenhöhe aus. Diese beinhaltet den steuerlich relevanten Bruttorentenbetrag für das Jahr 2009, der in die „Anlage R“ übertragen werden kann. Außerdem werden gegebenenfalls die vom Rentner ge-zahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bescheinigt. Diese sind in Zeile 13 der „Anlage Vorsorgeaufwand“ einzutragen.

Die Bescheinigung kann mit der individuellen Versicherungsnummer unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 48090 angefordert werden und kommt mit der Post nach Hause. Rentner, für die schon in den zurückliegenden Jahren eine entsprechende Be-scheinigung ausgestellt wurde, haben die für das Jahr 2009 bereits Ende Januar automatisch erhalten.

Die steuerrechtliche Behandlung der Renten hat sich seit 2005 geändert. Statt der Ertragsanteilsbesteuerung findet nun regelmäßig die nachgelagerte Besteuerung Anwendung. Das bedeutet, dass die Renten aus der gesetzlichen Rentenversiche-rung in der Auszahlungsphase zu versteuern sind.

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