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AOK zum Kabinettsbeschluss

Kritik an geplanten Rabattvertragsänderungen

29. April 2010 | Verschiedenes Drucken | Weiterempfehlen |

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Die AOK begrüßt, dass die Bundesregierung mit den jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Reform-Eckpunkten gute neue Arzneimittel künftig den Patienten schnell und zu fairen Preisen zur Verfügung stellen will.

AOK - Die Gesundheitskasse

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“Durch die vorgesehene Schnellbewertung neuer patentgeschützter Arzneimittel kann es gelingen, die Spreu vom Weizen zu trennen”, sagte Dr. Herbert Reichelt, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, am Mittwoch (28. April). So könnten neue Arzneimittel mit geringem Zusatznutzen in den Wettbewerb mit bereits vorhandenen, anerkannten Arzneimitteln gestellt werden. Gleichzeitig könnten innovative Arzneimittel mit für die Patienten wie für die Arzneimittelhersteller akzeptablen Preisen versehen werden. Jetzt komme es darauf an, die Eckpunkte schnell zu einem entsprechend wirksamen Gesetzentwurf auszuarbeiten.

Reichelt bewertete zugleich die Kritik der Pharmaindustrie an den vorgesehenen Reformen bei den patentgeschützten Arzneimitteln als schädlich für das Ansehen der deutschen Pharmaindustrie. Statt über Gewinneinbußen durch das Sparpaket zu jammern und wieder einmal mit Arbeitsplatzverlusten in Deutschland zu drohen, sollte die Pharmaindustrie die gebotenen Innovationsanreize annehmen, forderte Reichelt. Die Reform bringe eine wichtige, wettbewerbsgerechte Neuordnung der Marktbedingungen. Künftig lohne es sich für die Industrie, im fairen Innovationswettbewerb die Entwicklung guter, neuer Arzneimittel voranzutreiben. “Anstrengungslose Pharmagewinne sollten Geschichte werden. Es wäre ein großer Fortschritt für den Pharmastandort Deutschland, wenn sich künftig nicht mehr entspannt Gewinne generieren ließen, indem man bekannte Arzneimittel-Wirkprinzipien bloß geringfügig verändert”, so Reichelt.

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Da die Reformen bei den patentgeschützten Arzneimitteln jedoch erst nach zwei bis drei Jahren ihre Wirkung entfalten könnten, begrüßte Reichelt auch das ebenfalls vorgesehene Maßnahmenpaket zu kurzfristigen Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben. Es sei dringend erforderlich, jetzt schnell wirkende Ausgabenbegrenzungen in den Markt einzuziehen. Mit dem erhöhten Herstellerrabatt werde hier ein wichtiger erster Schritt vollzogen, dem allerdings weitere Maßnahmen folgen müssten, die Wirtschaftlichkeitsreserven auch in anderen Leistungsbereichen, zum Beispiel dem Krankenhaussektor, zu erschließen. Nur so könne wirksam der drohenden Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung entgegengewirkt werden.

Rabattverträge haben sich bewährt
Kritisch wertete Reichelt die vorgesehenen Änderungen bei den Arzneimittelrabattverträgen. Die vorgesehene Mehrkostenregelung setze voraus, dass die rabattgebenden Firmen ihre Rabattsätze öffentlich machten. Dies verletze jedoch den Rechtsschutz der Rabattfirmen und verstoße gegen Grundsätze des Vergaberechts. Außerdem wären diese Neuregelungen nur mit erheblichem bürokratischen Zusatzaufwand überhaupt realisierbar. Reichelt: “Die geltenden gesetzlichen Regelungen haben sich bewährt. Sie sind rechtssicher und wettbewerbsgerecht. Sie führen allein bei der AOK in diesem Jahr zu Einsparungen von 520 Millionen Euro. Es wäre ein reformpolitischer Schildbürgerstreich, bei den patentgeschützten Arzneimitteln für mehr Wettbewerb und günstigere Preise zu sorgen und einen großen Teil der Einsparungen durch wirkungslos gemachte Rabattvertragsregelungen gleich wieder an die Pharmaindustrie auszuzahlen.”

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