Impfaktion gegen Berufsunfähigkeit
Keine Risikofragen, große Wirkung
10. November 2010 | Berufsunfähigkeitsversicherung Drucken | Weiterempfehlen |München – Jeder Zehnte hat sich in der vergangenen Saison gegen Grippe impfen lassen. Beim Schutz von Altersvorsorgeverträgen gegen Berufsunfähigkeit ist die Quote geringer. Die LV 1871 startet deshalb eine Impfaktion und schützt Altersvorsorgeverträge gegen Berufsunfähigkeit. Ohne Risikofragen, aber mit großer Wirkung.
Bei Berufsunfähigkeit fällt erst das Einkommen weg; dann können die Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlt werden. „Berufsunfähigkeit ist eine Gefahr für Arbeitskraft und Altersvorsorge – darauf wollen wir mit unserer Impfaktion aufmerksam machen“, erklärt LV 1871 Vertriebschef Rolf Schünemann. Denn: Bei der LV 1871 können neue Altersvorsorgeverträge ohne unangenehme Risikofragen wirkungsvoll gegen Berufsunfähigkeit geschützt werden.
Altersvorsorge vor Berufsunfähigkeit schützen
Mit der BUZ 3.000 Beitragsbefreiung übernimmt die LV 1871 bei Berufsunfähigkeit die Beiträge für die Altersvorsorge. Das gilt bis zu einem Gesamtbeitrag von monatlich 250 Euro beziehungsweise 3.000 Euro im Jahr für Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Alles ohne Risikofragen. An deren Stelle tritt eine kurze Wartezeit von drei Jahren; bei Unfall wirkt der Schutz sofort.