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Pflegekassen fordern

Kein Qualitätsabbau beim Pflegepersonal

21. November 2010 | Gesetzliche Krankenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Fristgerecht haben heute die Landesverbände der Hamburger Pflegekassen ihre schriftliche Stellungnahme zu den geplanten Rechtsverordnungen der Stadt, die künftig die personellen und baulichen Anforderungen an Hamburger Pflegeeinrichtungen regeln, abgegeben.

AOK - Die Gesundheitskasse

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Die Verordnungen sollen das Hamburger Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz konkretisieren, das 2009 nach der Föderalismusreform das bundesweit geltende Heimgesetz ersetzt hat. In ihrer Stellungnahme fordern die Verbände der gesetzlichen Pflegekassen den Senat auf, den geplanten Qualitätsabbau zu stoppen.

Die Verordnungen stellen durchgängig die Anforderungen an Teilhabe und Betreuung vornehmlich in kleinen Wohngruppen in den Vordergrund. Dies ist aus Sicht der Pflegekassen lobenswert, geht aber dann ins Leere, wenn Menschen vor allem auf professionelle Pflege angewiesen sind – in der Regel der Grund für den Einzug in ein Pflegeheim.

Gemeinsame Presseerklärung der AOK Rheinland/Hamburg, BKK-Landesverband NORDWEST, IKK classic, Knappschaft, vdek Landesvertretung Hamburg

Daher kritisieren die Landesverbände der Hamburger Pflegekassen vor allem zwei Sachverhalte aus dem Entwurf für die personellen Anforderungen:
1. Künftig sollen nach dem Willen der Stadt auch alle Helfer/innen mit einer ein- oder zweijährigen Pflegeausbildung sowie Hauswirtschaftspersonal auf die Fachkraftquote angerechnet werden. Ein Pflegeheim könnte dann im schlimmsten Fall für nahezu 100 Prozent der Beschäftigten in der Pflege Personen einsetzen, die keine dreijährig abgeschlossene Pflegeausbildung haben, und zur Hälfte sogar Menschen ganz ohne pflegerische Ausbildung. Bisher galt: Pflegeheime müssen bei ihren Beschäftigten in Pflege und Betreuung eine Fachkraftquote von 50 Prozent einhalten. Als Fachkräfte gelten bislang ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte, die eine dreijährige Ausbildung absolviert haben, sowie therapeutisches Personal. Pflegehelfer und ungelernte Kräfte werden von diesen Pflegefachkräften angeleitet. Die steigende Zahl an schwerstpflege-bedürftigen Menschen in Heimen bei personell knappen Ressourcen erfordert es, diese Qualität in der Pflege zu erhalten. Eine schlechtere Pflege birgt die Gefahr, dass Pflegeheimbewohner künftig zusätzlich medizinisch versorgt oder zur Behandlung in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssen.

2. Nach dem Verordnungsentwurf soll es künftig bei der nächtlichen Versorgung ausreichen, „dass nur noch je nach Größe des Hauses ein oder mehrere nicht genauer bezeichnete Beschäftigte in der Einrichtung anwesend sind“. Die ständige Präsenz mindestens einer dreijährig ausgebildeten Pflegefachkraft soll gestrichen werden. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass es gerade nachts notwendig ist, dass mindestens eine dreijährig examinierte Pflegefachkraft für die Betreuung schwerstpflegedürftiger und häufig immobiler Menschen anwesend ist.

Der bereits heute spürbare Fachkräftemangel wird sich durch den vorgelegten Personalverordnungsentwurf noch verstärken, befürchten die Pflegekassen. Schließlich würden Arbeitgeber kaum noch Interesse haben, Pflegekräfte mit einer zweijährigen Ausbildung zur dreijährig examinierten Pflegefachkraft nachzuqualifizieren.


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