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Rabattverträge für Arzneimittel

DAK bietet ab Juni mehr Auswahl bei Arzneimitteln

25. Juni 2010 | Verschiedenes Drucken | Weiterempfehlen |

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Für die mehr als sechs Millionen Versicherten der DAK gelten ab dem 1. Juni neue Rabattverträge für Arzneimittel. Bei knapp 100 gängigen Wirkstoffen haben sie die Wahl aus inhaltsgleichen Präparaten jeweils drei verschiedener Hersteller.

DAK Versicherung

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„Mit unseren Rabattverträgen zeigen wir, dass es Flexibilität auch auf Kassenrezept gibt“, erklärte DAK-Chef Herbert Rebscher. Damit unterscheidet sich die DAK von anderen großen Kassen, bei denen es jeweils nur einen Hersteller als Partner gibt.

Mehrkostenregelung „teurer Bumerang“
Der DAK-Chef verteidigte das System der Rabattverträge und warnte zugleich vor einer Aufweichung durch neue gesetzliche Regelungen: „So wie die Rabattverträge bisher angelegt sind, haben sie sich in der Praxis als sehr wirksames Instrument zur Kosteneinsparung erwiesen. Eine Änderung kann zu einem teuren Bumerang werden.“ Die Kritik richtete sich gegen die von der Bundesregierung geplante Mehrkostenregelung bei Arzneimitteln. Versicherte sollen künftig ein anderes als das Rabatt-Präparat ihrer Krankenkasse wählen können und den Mehrpreis selbst zahlen. „Damit werden Patienten an ein System der privaten Eigenleistungen gewöhnt, während gleichzeitig den Kassen der Boden für Preisverhandlungen über hohe Abnahmemengen entzogen wird“, sagte Rebscher

Regelung begünstigt Hersteller von Originalpräparaten
Nach Rebschers Einschätzung diene die Mehrkostenregelung keineswegs dem Wettbewerb und der Flexibilität für die Kunden. „Hersteller von Originalpräparaten haben damit wieder mehr Spielraum, ihre Produkte bei Ärzten und Apothekern zu vermarkten. Sie sollen Patienten das jeweilige Medikament empfehlen, obwohl es den identischen Wirkstoff als rabattiertes Generikum deutlich günstiger und qualitativ gleichwertig gibt“, warnt Rebscher.

Noch sei völlig offen, wie eine solche Regelung in der Praxis umsetzbar ist. „Bei einer Abwicklung in der Apotheke müsste jeder Apotheker die Preise kennen, die die jeweilige Kasse mit ihren Rabattpartnern ausgehandelt hat. Das verstößt gegen das Vergaberecht und macht über kurz oder lang Preisverhandlungen unmöglich“, erklärt Rebscher. Sollten Kunden in Vorleistung gehen und mit der Kasse direkt abrechnen, drohe ein erheblicher Mehraufwand für die Krankenkassen.

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