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Rente für Arbeitnehmer: Jahresmeldung für 2009 genau prüfen
3. Mai 2010 | Rentenversicherung | Kein LeserbriefSpätestens bis Ende April sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2009 erhalten haben. Aus ihr geht die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Bruttoverdienstes für diesen Zeitraum hervor.