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Podiumsdiskussion – „Menschenwürdiges Leben bis zuletzt“ | Kauch, Clasbrummel, Patientenverfügung, deutlich, Vorsorgevollmacht, Thema, Gästen, rechtliche, Schaich-Walch, Bernhard, Gäste, Balingen, Zollernalb, Michael | Versicherung²
Podiumsdiskussion

„Menschenwürdiges Leben bis zuletzt“

21. November 2010 | Krankheit & Unfall Drucken | Weiterempfehlen |

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Balingen – Kann ich mein Sterben selbst bestimmen? Wie will ich be-handelt werden? Und wer soll die Zustimmung zur Behandlung geben dürfen? – diese und viele weitere Fragen könnten am Ende des Lebens auf jeden Einzelnen zukommen.

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Umso wichtiger scheint ein guter Kenntnisstand über rechtliche Voraussetzungen und vor allem eine gute Absicherung rund um das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Aus diesem Grund lud die BKK Gesundheit am Dienstag, 16. November 2010, alle Interessierten in den Pavillon des Handball-Bundesligisten HBW Balingen Weilstetten an der Balinger Sparkassenarena ein. Eine vom Stabsbereich Politik organisierte und durchgeführte Podiumsdiskussion sollte offene Fragen klären und den Gästen eine Informationsplattform bieten. Unter der Leitung von Gudrun Schaich-Walch, Staatssekretärin a.D., stellten sich die Gynäkologin, Dr. Erika Ober, der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch und der Chefarzt des Zollernalb Klinikum, PD Dr. med. Bernhard Clasbrummel den Fragen der Gäste und machten gleichzeitig ihre Standpunkte deutlich.

Nach der Begrüßung durch Vorstand Thomas Bodmer und einer kurzen Anmoderation von Gudrun Schaich-Walch gab der FDP- Bundestagsabgeordnete Michael Kauch, der an der neuen Gesetzgebung zum Thema Patientenverfügung mitgewirkt hat, den über 200 Gästen im bis auf den letzten Platz gefüllten Raum Einblicke in die komplexe Rechtssprechung. „Im Endeffekt geht es um die Frage des menschenwürdigen Lebens bis zuletzt. Deshalb rate ich dringend zu einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht“, so Kauch.Die Vorsorgevollmacht gibt dabei an, welche Person als Bevollmächtigter im Krankheitsfall gilt, denn entgegen der oftmals verbreiteten Meinung sind Kinder und Ehegatten nicht gesetzlich vertretungsbefugt. „Wenn man nicht bevollmächtigt, gibt es keine rechtliche Bindung“, so Kauch.

PD Dr. med. Bernhard Clasbrummel schilderte seine Sicht der Dinge aus dem Blickwinkel des Klinikums Zollernalb und hatte für die Gäste einige praktische Beispiele, bei denen eine Behandlung der Patienten ohne eine Verfügung deutlich schwerer geworden wäre, parat. „Wir als Ärzteschaft müssen und versuchen stets den Willen des Patienten anzuerkennen und auch so zu handeln. Das ist unser Anspruch“, machte Clasbrummel seine Position deutlich.

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