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Zwei für eins mit dem RRV-Topschutz

30. März 2011 | Rechtsschutzversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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München – Ein vielfach unterschätztes Risiko im Urlaub ist der Reiseabbruch, zum Beispiel wenn der Urlaub wegen eines Unfalls oder eines Todesfalls daheim frühzeitig abgebrochen werden muss.

Europäische Reiseversicherung AG

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In diesen Fällen verlieren Urlauber die nicht genutzten Reiseleistungen wie Hotelübernachtungen und müssen zusätzlich neue Rückreisemöglichkeiten buchen. Mit dem RRV-Topschutz sichert die ERV, der Reiseversicherer der ERGO, Kunden gleich doppelt ab. Die Kombination aus Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung hat auch Stiftung Warentest überzeugt: Die ERV erhielt bei einem Test in der Ausgabe 12/2010 Bestnoten für den RRV-Topschutz für Familien sowie für Einzelpersonen als Jahres- und Einzel-Versicherung.

„Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung durch Stiftung Warentest, denn sie zeigt, dass wir mit dem innovativen RRV-Topschutz genau die Bedürfnisse unserer Kunden getroffen haben“, sagt Esther Grafwallner, Leiterin Produktmanagement ERV. Der RRV-Topschutz der ERV erstattet im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten, wenn der Urlaub zum Beispiel wegen einer plötzlichen Erkrankung oder aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung nicht angetreten werden kann.

Aber auch während der Reise kann viel passieren: Der Tod eines Angehörigen daheim oder ein Brand im Eigenheim können dem Urlaub ein jähes Ende setzen. Wenn Urlauber frühzeitig nach Hause reisen müssen, erstattet die ERV im Rahmen der Reiseabbruchversicherung die zusätzlichen Rückreisekosten sowie anteilig die nicht genutzten Reiseleistungen. Ein weiterer Fall für die Reiseabbruchversicherung: Muss der Urlauber wegen eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung länger am Urlaubsort bleiben, erstattet die ERV die Mehrkosten für die Unterkunft.

Eine zweite Chance für den Urlaub
Ein weiterer Vorteil für Kunden: Im RRV-Topschutz, der Kombination aus Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung, ist auch der Medizinische Beratungsservice enthalten. Erfahrene Reisemediziner unterstützen Kunden, die vor ihrem Urlaub erkranken bei der schwierigen Frage: „ Sofort stornieren oder auf Genesung warten?“. Auf Basis eines ärztlichen Attests oder einer bestehenden Diagnose sprechen sie eine Empfehlung aus. Besteht die Chance, dass der Kunde bis zum Reiseantritt wieder gesund wird, kann er beruhigt den Beginn der Reise abwarten. Sollte sich der Gesundheitszustand des Kunden wider Erwarten doch nicht verbessern, und die Reise muss storniert werden, trägt die ERV die höheren Stornokosten.

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