Hinterbliebenenrente oder Rentensplitting?
14. November 2010 | Rentenversicherung | Kein LeserbriefDie gesetzliche Rentenversicherung versorgt im Falle des Todes eines Ehepartners auch dessen Hinterbliebene insbesondere mit der Witwenrente beziehungsweise der Witwerrente.