GVV-Privatversicherung
Neue Mofa-Kennzeichen ab 1. März 2011
23. Februar 2011 | Kfz Versicherung Drucken | Weiterempfehlen |Vom 1. März 2011 an benötigen Mofas und Mopeds ein schwarzes Versicherungskennzeichen. Die grünen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit.
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen unter anderem:
- Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren können
- Mofas und Mopeds aus der Produktion der ehemaligen DDR (Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h), die vor dem 1.3.1992 bereits versichert waren
- Quads, Segways und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 ccm
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- Maschinell angetriebene Krankenfahrstühle.