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GVV-Privatversicherung – Neue Mofa-Kennzeichen ab 1. März 2011 | Mofas, Mopeds, Versicherungskennzeichen, Hubraum, Höchstgeschwindigkeit, Trikes, Segways, versichert, 131992, Bauart, waren, Quads, Hilfsmotor, Fahrräder | Versicherung²
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Neue Mofa-Kennzeichen ab 1. März 2011

23. Februar 2011 | Kfz Versicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Vom 1. März 2011 an benötigen Mofas und Mopeds ein schwarzes Versicherungskennzeichen. Die grünen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit.

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Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen unter anderem:

  • Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren können
  • Mofas und Mopeds aus der Produktion der ehemaligen DDR (Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h), die vor dem 1.3.1992 bereits versichert waren
  • Quads, Segways und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 ccm
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Maschinell angetriebene Krankenfahrstühle.


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