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Mehr Schutz für Expatriates und Auswanderer mit Patienten-Rechtsschutz-Versicherung | Ausland, ARAG, weltweit, GRUPPE, BDAE, Kunden, Petersen, Behandlungsfehlers, arbeiten, etwa, deutschen, Behandlung, gültige, Höhe | Versicherung²
Auslandsversicherung

Mehr Schutz für Expatriates

23. April 2010 | Rechtsschutzversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Die auf weltweit gültige Auslandsversicherungen für Expatriates und Auswanderer spezialisierte Hamburger BDAE GRUPPE kann ab sofort dank einer erweiterten Kooperation mit der ARAG Versicherung noch serviceorientierter für ihre deutschen Mitglieder im Ausland arbeiten.

ARAG Versicherung

ARAG Versicherung

Bereits seit 2008 können sich im Ausland berufstätige Personen mit dem Rechtsschutzprodukt „Expat Legal“ rundum absichern. Die ARAG hat nun für die bestehenden Krankenversicherungs-Kunden sowie für potenzielle Kunden der BDAE Gruppe eine kostenneutrale Patienten-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen.

Damit erhalten die Kunden auch im Ausland die Möglichkeit, Ansprüche wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern prüfen und juristisch durchsetzen zu können. Ein derartiger Schutz ist im deutschen Auslands-Krankenversicherungsmarkt einmalig. Versichert sind Rechtsfälle in Höhe von je bis zu einer Million Euro weltweit. Bis zu dieser Höhe übernimmt die ARAG sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Auf Wunsch empfiehlt der Versicherer außerdem einen Fachanwalt für Medizinrecht.

Behandlung im Ausland als Risikofaktor
Nach Einschätzung der Europäischen Kommission leidet allein in Europa etwa jeder zehnte Patient nach einer medizinischen Behandlung unter den Folgen eines Behandlungsfehlers. Als Behandlungsfehler gelten neben vermeidbaren Infektionen beispielsweise auch falsche Dosierungen von Medikamenten.

„Insbesondere im Ausland ist das Risiko eines Aufklärungs- oder Behandlungsfehlers etwa aufgrund einer schwierigeren sprachlichen Verständigung und unterschiedlicher medizinischer Standards groß“, sagt Hanno Petersen, Vorstandsmitglied der ARAG. „Die BDAE GRUPPE und die ARAG sind daher überzeugt davon, dass die neue weltweit gültige Patienten-Rechtsschutzpolice eine sinnvolle Absicherung für Menschen ist, die im Ausland leben und arbeiten“, so Petersen weiter.


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