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Honorarberatung führt zu großen Lücken in der Risiko- und Altersvorsorge der Deutschen

13. Juli 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Bonn/Hamburg – Politiker und Verbraucherschützer machen sich für eine Umstellung von der Provisions- auf die Honorarberatung stark. Klassische Provisionsmodelle werden in Frage gestellt, weil man sich von Honorarmodellen eine bessere Beratung der Kunden verspricht.

Zurich Versicherung

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Ein Vergleich der scheinbar gegensätzlichen Varianten in der Versicherungsbranche kommt jedoch zu einem überraschenden Ergebnis: Die unterschiedlichen Vergütungsmodelle selber wirken sich auf die Absicherungsqualität der Bundesbürger kaum aus. So liegt beispielsweise die Sach- und Vermögensabsicherung beider Vergütungsmodelle vergleichbar bei einer Quote oberhalb von 70 %. Sorgen macht dagegen ein ganz anderer Befund: Die Menschen, die sich überhaupt nicht beraten lassen, offenbaren in allen Bereichen der Risiko- und Altersabsicherung große Lücken.

Das ergab die Studie “Verbraucherschutz durch Vergütungsmodelle im Finanzvertrieb” des IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (www.imwf.de), die von der Zurich Versicherung, Canada Life, Standard Life, Stuttgarter Versicherung und Volkswohl Bund in Auftrag gegeben wurde. Im Rahmen der Studie wurden repräsentativ 2.088 Bundesbürger befragt.

Sieht man sich an, wie sich die Vergütungsmodelle im Detail auf die Absicherungsqualität auswirken, zeigen sich kaum Unterschiede. Auf der Ebene des Basisschutzes sind die Kunden sowohl bei der Provisionsberatung als auch der Honorarberatung auf einem nahezu identischen Niveau. So werden Versicherungsleistungen bei der Sach- und Vermögensabsicherung von den Befragten beider Vergütungsansätze etwa gleich stark in Anspruch genommen. Dazu zählen beispielsweise die private Haftpflicht-, Hausrat-, oder Kfz-Kaskoversicherung.

Für diese Leistungen liegen die Abschlussquoten bei den Gruppen beider Vergütungsmodelle bei rund 70 % oder deutlich höher. Bei den Befragten ohne Beratung berichten dagegen knapp 40 % über ein Versorgungsdefizit im Basisschutz. Eine Stärkung der Honorarberatung zu Lasten der Provisionsberatung wird an diesem Zustand wenig ändern. Denn die bisher nicht beratene Bevölkerung zeigt keinerlei Neigung, ihre Absicherungsdefizite durch eine kostenpflichtige Honorarberatung zu beheben.

Für die Studie “Verbraucherschutz durch Vergütungsmodelle im Finanzvertrieb” wurden repräsentativ 2.088 Bundesbürger Ende April 2010 durch das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung befragt.

Dieses Ergebnis setzt sich mit noch weitergehenden Abweichungen bei der Personenabsicherung und der finanziellen Vorsorge fort. So verfügt bei den provisions- und honorarberatenen Kunden beispielsweise gut jeder zweite Bürger über eine Unfallversicherung. Bei den Befragten, die bisher keinerlei Beratung in Anspruch genommen haben, stehen 66 % der Deutschen ohne Versicherungsschutz dar. Geradezu dramatisch fallen die Qualitätsunterschiede in der Absicherung ausgerechnet bei der staatlich geförderten Riesterrente aus. Knapp 90 % der Bevölkerung, die bisher keinerlei Beratung für die finanzielle Absicherung im Alter in Anspruch genommen hat, vermeldet hier eine Versorgungslücke. Bei der Provisionsberatung liegt die Quote um 20 Prozentpunkte niedriger und fällt bei der Honorarberatung sogar um 40 Prozentpunkte geringer aus.
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