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Geparkte Cabrios auch mit offenem Verdeck versichert

23. April 2010 | Kfz Versicherung, Top Artikel Drucken | Weiterempfehlen |

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Cabriolets müssen nicht immer mit geschlossenem Verdeck abgestellt werden. Wird das Cabrio tagsüber in belebten Gegenden geparkt, kann das Verdeck geöffnet bleiben, ohne dass der Versicherungsschutz gefährdet wird.

Cabrio © Zurich Gruppe Deutschland

Cabrio © Zurich Gruppe Deutschland

“Grundsätzlich können Cabriofahrer ihr Fahrzeug kurzzeitig mit geöffnetem Verdeck und mit heruntergelassenen Seitenscheiben parken – beispielsweise um Einkäufe zu erledigen. Wichtig ist, dass die Türen, Hauben und Ablagefächer abgeschlossen sind”, so Jens Lison, Vorstandsmitglied der Zurich Gruppe Deutschland. Damit sind Cabriofahrer nicht verpflichtet, das Dach ihres Fahrzeugs bei jedem Abstellvorgang zu verschließen.

Cabriosaison
Anders verhält sich die Rechtslage jedoch, wenn der Wagen mit offenem Verdeck über längere Zeit in unsicherer Gegend, über Nacht oder wenn man mit Vandalismusschäden muss abgestellt wird. In diesem Fall geht die Rechtsprechung von grober Fahrlässigkeit aus. Der Versicherungsschutz ist dann gefährdet.

Wird in ein Cabriolet eingebrochen, zahlt die Kaskoversicherung für alle direkt mit dem Einbruch zusammenhängenden Schäden am Fahrzeug. Wird jedoch das Verdeck bei einem Diebstahleinbruch beschädigt, gilt dies als Vandalismus und wird nur über die Vollkasko-Versicherung entschädigt. In jedem Fall sollten lose Wertgegenstände und mobile Navigationssysteme stets entnommen werden, wenn man das Fahrzeug auch nur kurzzeitig abstellt und verlässt. Ihren Verlust ersetzt die Versicherung nicht.


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