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Berufsunfähigkeit

Die Arbeitskraft absichern – schon beim Start ins Berufsleben

10. August 2010 | Berufsunfähigkeitsversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Was passiert, wenn man seinen Beruf plötzlich nicht mehr ausüben kann? Wer gerade den ersten Job angetreten hat, macht sich darüber vermutlich erst einmal keine Gedanken. Aber Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, mit ungewissen finanziellen Folgen. Gerade Berufseinsteiger sollten über eine Absicherung nachdenken, empfiehlt Tatjana Höchstödter, Expertin für private Altersversorgung bei der ERGO Versicherungsgruppe.

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Berufsunfähigkeit – was heißt das eigentlich genau?
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man aus gesundheitlichen Gründen, beispielsweise nach einem Unfall oder bei einer Krankheit, voraussichtlich auf Dauer nicht mehr oder nur stark eingeschränkt in der Lage ist, seinen aktuellen Beruf auszuüben. Demgegenüber steht die volle Erwerbsminderung. Diese besagt, dass man nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen – der ursprüngliche Beruf oder die zuletzt ausgeübte Tätigkeit spielt dabei keine Rolle mehr.

Wie hoch ist das Risiko, berufsunfähig zu werden?
Sehr hoch. Laut Statistik wird jeder fünfte Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Dabei sind psychische Erkrankungen mit mehr als einem Drittel der Fälle mittlerweile zur Hauptursache geworden. Weil der Beruf für die meisten Menschen die wirtschaftliche Existenz sichert, ist der Schutz vor den Risiken der Berufsunfähigkeit absolut sinnvoll und notwendig. Allerdings ist er wenig verbreitet, denn nur knapp 25 Prozent aller Haushalte in Deutschland haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung und sichern damit die eigene Arbeitskraft ab. Zum Vergleich: Eine Hausratsversicherung haben mehr als 80 Prozent der Haushalte abgeschlossen.

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit kostet Geld, und viele Jobeinsteiger starten mit einem vergleichsweise niedrigen Gehalt.
Das Geld ist aber gut investiert. Das gilt gerade für Berufsanfänger, aus mehreren Gründen. Wenn sich erst einmal gesundheitliche Beschwerden eingestellt haben, wird es schwierig bis unmöglich, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Ausschlüsse und/oder Risikozuschläge abzuschließen. Zudem gilt die Faustregel, dass die Beiträge umso niedriger liegen, je jünger der Versicherte ist. Außerdem sollte man bedenken: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren worden sind, bei Berufsunfähigkeit gar nicht mehr. Sie schaut nur auf die Erwerbsminderung und dabei auf das so genannte „Restleistungsvermögen“. Leistungen gibt es grundsätzlich auch nur dann, wenn mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sind.

In der Regel steigt das Gehalt, je mehr Berufsjahre man hinter sich hat. Erhöht sich dann auch die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente?
Ja, wenn man mit seiner Versicherung eine so genannte Automatik vereinbart. Die ist sinnvoll, wenn man zu Beginn eine vergleichsweise niedrige Rente beantragt und diese im Laufe der Zeit steigen soll. Durch die Automatik werden der Beitrag und damit die Berufsunfähigkeitsrente jedes Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz erhöht. Besonders attraktiv wird die Automatik durch die damit verbundene Nachversicherungsgarantie: Mit ihrer Hilfe ist es möglich, die Rente zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung weiter zu erhöhen, etwa bei der Hochzeit oder der Geburt eines Kindes.


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