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Deutsche Rentenversicherung zum Hinzuverdienst aus einem Ehrenamt

14. November 2010 | Rentenversicherung Drucken | Weiterempfehlen |

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Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hatte die Deutsche Rentenversicherung in diesem Jahr beschlossen, Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen Beschäftigungen im kommunalen Bereich und in der Sozialversicherung als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Deutsche Rentenversicherung

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Nunmehr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Gesetzesinitiative angekündigt, derartige Aufwandsentschädigungen in den kommenden fünf Jahren nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Gleichzeitig wurden die Rentenversicherungsträger gebeten, diese Regelung bereits im Vorgriff zu berücksichtigen. Die Deutsche Rentenversicherung wird entsprechend verfahren.


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