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Der Garantiezins wird gesenkt – was heißt das für die Lebensversicherung?

5. April 2011 | Top Artikel Drucken | Weiterempfehlen |

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Das Leben im Alter ist teuer. Die gesetzliche Rente reicht in der Regel nicht aus, um dem Ruhestand unbesorgt entgegensehen zu können. Viele Verbraucher schließen daher private Rentenversicherungen oder kapitalbildende Lebensversicherungen ab, um finanziell vorzusorgen.

ERGO Versicherungsgruppe

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Jetzt hat das Bundesfinanzministerium den Höchstrechnungszins für solche Versicherungen, auch Garantiezins genannt, von 2,25 auf 1,75 Prozent gesenkt. Was bedeutet diese Änderung, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt, für bestehende und neue Verträge?

Und was genau ist eigentlich der Höchstrechnungszins? Tatjana Höchstödter, Vorsorge-Expertin bei der ERGO Versicherungsgruppe, kennt die Antworten und erklärt, warum Renten- und kapitalbildende Lebensversicherungen auch weiterhin sichere Modelle für die private Altersversorgung sind.

Was ist der Höchstrechnungszins, und wie wirkt sich seine Senkung auf Lebensversicherungen aus?
Der Höchstrechnungszins, der auch Garantiezins genannt wird, gibt die höchstmögliche Verzinsung an, die ein Versicherungsunternehmen dem Kunden beim Abschluss einer Police zusichern darf. In der Lebensversicherung werden solche Garantien oft für mehrere Jahrzehnte ausgesprochen. Die Senkung des Garantiezinses ist daher als Vorsichtsmaßnahme zu sehen, die dem gefallenen Zinsniveau geschuldet ist. Dabei wird der Zeitraum der vergangenen zehn Jahre betrachtet. Wie hoch die Auszahlungen, beispielsweise die Monatsraten einer Rentenversicherung, tatsächlich sind, hängt jedoch nicht nur vom Garantiezins ab. Ausschlaggebend ist die Gesamtverzinsung, die maßgeblich von der Überschussbeteiligung beeinflusst wird. Dies ist eine Art Gewinnbeteiligung, die Versicherungen ihren Kunden gutschreiben. Die Senkung des Garantiezinses ist also nicht gleichbedeutend mit einer geringeren Rendite. Im Gegenteil: Sie kann Verbrauchern Vorteile bringen, da die Versicherungsunternehmen etwas mehr Flexibilität erhalten, um das ihnen anvertraute Kapital zu vermehren und Gewinne an die Kunden weiterzugeben.

Gilt die Senkung auch für bestehende Verträge?
Nein, die Senkung des Höchstrechnungszinses hat keine Auswirkung auf bestehende Verträge. Die bei Abschluss garantierte Verzinsung ist über die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Zudem gilt der derzeitige Garantiezins von 2,25 Prozent auch noch für alle Verträge, die bis Ende 2011 geschlossen werden. Erst im neuen Jahr greift der um 0,5 Prozentpunkte geringere Wert.

Lohnt sich die klassische Lebensversicherung jetzt überhaupt noch?
Derzeit liegt die Gesamtverzinsung klassischer Lebensversicherungen im Branchenschnitt bei weit über vier Prozent. Das macht die Lebensversicherung lohnenswert. Darüber hinaus ist private Altersvorsorge absolut notwendig: Angesichts der demographischen Entwicklung steht schon heute fest, dass die gesetzliche Rente alleine nicht ausreichen wird, um im Alter finanziell zurechtzukommen. Nur die private Rentenversicherung garantiert eine monatliche Zahlung in festgelegter Mindesthöhe bis zum Lebensende – die Überschussbeteiligung kommt hinzu. Zudem dienen Lebensversicherungen häufig auch dem Zweck, so genannte biometrische Risiken abzusichern. Dazu gehört etwa die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen im Falle eines frühen Todes.

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