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Was Eltern über Schulunfälle wissen sollten

UK, 6. September 2010 | Kategorie: Haftpflichtversicherung

Dass Kinder toben und sich dabei die eine oder andere Schramme holen, ist selbstverständlich – auch in der Schule. Glücklicherweise ist der Nachwuchs hier automatisch gesetzlich unfallversichert, und das sogar auf dem Schulweg.

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Worauf besorgte Eltern im Fall der Fälle dennoch unbedingt achten sollten, welche Leistungen die Gesetzliche Unfallversicherung tatsächlich übernimmt und warum dieser Schutz nicht immer ausreicht, haben die Experten der ERGO Versicherung zusammengefasst.

Ein ausgeschlagener Zahn oder ein gebrochener Arm – Eltern von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter sind häufig Kummer gewöhnt. Doch so schlimm eine solche Verletzung auch im ersten Moment scheinen mag: Die anschließende Heilung verläuft meist reibungslos und der Unfall ist in der Regel bald wieder vergessen. Es sei denn, es kommt zu Komplikationen oder Folgeschäden, die sich erst wesentlich später zeigen.

Wenn ein Schulunfall passiert
„Passiert einem Schüler während der Schulstunden, während des Schulfests oder auf dem Weg zum Unterricht ein Unfall, so treten für die finanziellen Folgen die zuständigen Unfallkassen ein. Sie agieren unter dem Dach der gesetzlichen Unfallversicherung“, erklären die Unfall-Experten der ERGO Versicherung. Die Unfallkassen übernehmen sowohl die medizinischen Heilkosten, die bei einer zahnärztlichen oder ärztlichen Behandlung sowie bei Krankenhausaufenthalten entstehen, als auch die Kosten für notwendige Medikamente und Heilmittel. Und auch der Aufwand für schulische Unterstützung wie beispielsweise Nachhilfe, wenn das Kind länger verletzt ist und die Schule nicht besuchen kann, werden übernommen.

Übrigens: Ein Schulunfall sollte immer der Schulleitung gemeldet werden und auch der behandelnde Arzt gehört darüber in Kenntnis gesetzt, wo sich das Malheur ereignet hat. Andernfalls kann es nämlich passieren, dass dieser die Behandlungskosten den Eltern in Rechnung stellt, anstatt sie direkt mit der Gesetzlichen Unfallversicherung abzurechnen. „Die Schule ist außerdem dazu verpflichtet, bei jedem Unfall eine Art Protokoll für die Versicherung zu erstellen. Da es ohne eine solche Unfallmeldung ebenfalls zu Komplikationen bei der Kostenübernahme durch die Gesetzliche Unfallversicherung kommen kann, sollten sich die Eltern immer eine Kopie dieses Schreibens geben lassen“, raten die Experten – und das aus gutem Grund: Denn auch wenn sich Jahre später noch auftretende Beschwerden, wie etwa ein verfärbter Zahn, eindeutig auf den Schulunfall von einst zurückführen lassen, ist die betreffende Unfallversicherung unter Umständen zur Leistung verpflichtet. ´

Für den Fall der Fälle
Behält der verunglückte Schüler eine bleibende gesundheitliche Beeinträchtigung zurück, kann neben den Behandlungskosten auch Anspruch auf eine lebenslange Rente bestehen. Da die üblichen Deckungssummen der Gesetzlichen Unfallversicherung jedoch meist relativ gering sind, kann es hier im schlimmsten Fall zu schmerzhaften finanziellen Engpässen kommen. Um für ein solches Szenario optimal geschützt zu sein, empfehlen die ERGO-Experten deshalb den Abschluss einer privaten Unfallversicherung, die es auch speziell für Kinder gibt: „Ein weiterer Vorteil: Durch den privaten Unfallschutz sind zudem auch Unfälle beim Toben, beim Sport oder beim Abstecher zur Eisdiele abgedeckt“, so die Unfall-Experten der ERGO Versicherung, „und der verunglückte Nachwuchs hat selbst bei bleibender Invalidität eine gute Chance, viele seiner Träume und Ziele im Leben zu verwirklichen.“


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