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Vernetzte Pflegeberatung wird auf ganz Sachsen-Anhalt ausgeweitet

UK, 6. September 2010 | Kategorie: Gesetzliche Krankenversicherung

Magdeburg – Am 6. September wird in ganz Sachsen-Anhalt für Pflegebedürftige und ihren Angehörigen die „vernetzte Pflegeberatung“ gestartet. Die Krankenkassen und ihre Verbände in Sachsen-Anhalt, der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag sowie das Ministerium für Gesundheit und Soziales haben hierzu heute die Rahmenvereinbarung geschlossen.

AOK - Die Gesundheitskasse

AOK - Die Gesundheitskasse

Gesundheitsminister Norbert Bischoff erklärte zur Vertragsunterzeichnung: „Die vernetzte Pflegeberatung ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Sie haben Anspruch auf eine unabhängige Beratung und umfassenden Service. Kassen und Kommunen haben zugesagt, ihre bereits bestehenden Beratungsangebote besser zu koordinieren.

„Hervorzuheben ist, dass die vernetzte Pflegeberatung Doppelstrukturen vermeidet und die bestehenden, vergleichsweise ortsnahen Beratungsangebote der Kranken- und Pflegekassen sowie der Landkreise stärkt. Die Errichtung von Pflegestützpunkten würde dagegen für viele Bürger in den Landkreisen zu längeren Wegen führen“, erklärte Heinz-Lothar Theel, geschäftsführendes Präsidialmitglied des Landkreistags Sachsen-Anhalt.

Mit der vernetzten Pflegeberatung werden pflegerische und soziale Beratungs-, Versorgungs- und Betreuungsangebote gebündelt, vernetzt und besser aufeinander abgestimmt. Unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse man versichert ist, können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an den schon bestehenden Beratungsstellen der Kranken- und Pflegekassen sowie der Kommunen umfassend und aus einer Hand informieren. Der Vorteil für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: Alle Fragen, beispielsweise zu Pflegeleistungen, Pflegeansprüchen werden wohnortnah in den Beratungsstellen, telefonisch oder auch in der häuslichen Umgebung von einer Stelle geklärt. Zudem initiiert und koordiniert die aufgesuchte Stelle alle weiteren notwendigen Maßnahmen wie beispielsweise Fallkonferenzen.

Uwe Deh, Vorstand der AOK Sachsen-Anhalt: „Wir wollen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die sich ohnehin in einer sehr schwierigen Situation befinden, das Leben etwas erleichtern. In Zukunft wird damit das „Ämterhopping“ überflüssig und die Versicherten können sich an einer Stelle umfassend informieren.“

Die vernetzte Pflegeberatung wurde bereits in den Modellregionen Magdeburg und Harz im vergangenen Jahr erfolgreich getestet. Um den Erfolg auf Dauer sicherzustellen, soll die vernetzte Pflegeberatung auch in Zukunft wissenschaftlich evaluiert werden.

„Wir alle wollen Bürgernähe, da diese sich nicht im Selbstlauf ergibt, brauchen wir auch Auswertungsinstrumente bzw. –mechanismen, um gegebenenfalls auch hier nachjustieren zu können“, begründet Schmeichel das breit angelegte Evaluationsvorhaben der Vertragspartner.

Faktenblatt

Zur Pflegeberatung zählen insbesondere die Beratung und Information

  • zu den Leistungen der Pflegeversicherung,
  • zum Antragsverfahren und bei der Antragstellung,
  • zu den ambulanten Leistungserbringern vor Ort, deren Leistungen, Kosten und Kapazitäten,
  • zu ambulanten und stationären Hospizen, zur Palliativversorgung,
  • zur Qualität der Pflege und zur Qualitätssicherung,
  • zur Abrechnung und Vergütung der Leistungen,
  • zu den Leistungsansprüchen
  • zu komplementären Diensten der Altenhilfe und zu ehrenamtlichen Hilfsdiensten und
  • zu professionellen Dienstleistungen (z. B. Haushaltshilfen).

Zur individuellen Pflegeberatung zählen insbesondere

  • die pflegefachliche Beratung des Versicherten mit Prophylaxe (z. B. Sturz, Dekubitus, Kontraktur),
  • die Beratung zur MDK-Begutachtung und zum Ablauf des Begutachtungsverfahrens,
  • die Erfassung und Analyse des Hilfebedarfs an Hand von Gutachten des MDK,
  • die Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes mit im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen,
  • das Hinwirken auf die Genehmigung des jeweiligen Leistungsträgers zu den für die Durchführung des Versorgungsplanes erforderlichen Maßnahmen und dessen Durchführung als solche sowie die Überwachung und Dokumentation des Hilfeprozesses,
  • die Wohnberatung, Wohnraumanpassung auf Wunsch als zugehende Hilfe in der Häuslichkeit von der Planung bis zur Abnahme der Maßnahme, Antragstellung und Finanzierung,
  • die Beratung und Hilfestellung zu komplementären Diensten der Altenhilfe und zu ehrenamtlichen Diensten und
  • die Beratung zu psychosozialen Fragestellungen wie Überlastungssituationen pflegender Angehöriger, Konflikten in häuslichen Pflege-Settings, Sinnfragen und ähnliches und
  • die Annahme und Weiterleitung von Leistungsanträgen z. B. nach dem SGB XI und dem SGB V.

Gemeinsame Pressemitteilung der Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt

  • AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
  • BKK Landesverband Mitte
  • IKK gesund plus
  • Knappschaft, Regionaldirektion Cottbus
  • LKK Mittel- und Ostdeutschland
  • vdek Landesvertretung Sachsen-Anhalt

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