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Minijob kann helfen!

UK, 13. Februar 2011 | Kategorie: Rentenversicherung

Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es, wenn mindestens 35 Jahre (420 Monate) Wartezeit in der Rentenversicherung vorhanden sind. Bei dieser Mindestversicherungszeit zählen neben Beitragszeiten auch Berücksichtigungs- und Anrechnungszeiten mit.

Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung

Ein Blick in die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung hilft, um festzustellen, ob nur noch wenige Monate für diese 35 Jahre fehlen. Viele Minijobber erwerben wegen des niedrigen Rentenversicherungsbeitrages des Arbeitgebers nicht den gleichen Anspruch wie aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Daher kann es sich lohnen, diesen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken.

Bei der Aufstockung müssen Sie selbst einen geringen (Teil-)Beitrag zahlen und erhalten damit vollwertige Leistungsansprüche. Die Wartezeit von 35 Jahren wird schneller erfüllt, was dazu führt, dass eine Altersrente bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden kann.

Für eine persönliche Beratung stehen die Experten der Deutschen Rentenversicherung Saarland in der Auskunfts- und Beratungsstelle oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48 017 zur Verfügung. Hier können Sie klären, ob und ab wann ein Anspruch auf vorzeitige Altersrente besteht.


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