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Keine Praxisgebühr in der Schwangerschaft

admin, 11. Mai 2010 | Kategorie: Gesetzliche Krankenversicherung

Die AOK PLUS trägt die Kosten für z. B. Untersuchungen und Beratungen zu Gesundheitsrisiken, Ernährung und eine regelmäßige Blutdruckmessung …

AOK - Die Gesundheitskasse

AOK - Die Gesundheitskasse

Für Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft gemäß den Mutterschaftsrichtlinien muss keine Praxisgebühr beim Arzt bezahlt werden. Die AOK PLUS trägt sämtliche Kosten. Dazu gehören zum Beispiel Untersuchungen und Beratungen zu Gesundheitsrisiken, Ernährung und eine regelmäßige Blutdruckmessung. Auch das frühzeitige Erkennen einer Risikoschwangerschaft durch eine Ultraschalldiagnostik, die Untersuchung auf Infektionen im Blut (zum Beispiel Röteln oder Hepatitis B) und Beratungen auch nach der Geburt gehören dazu.

Verordnet der Arzt während des Termins Medikamente oder andere Leistungen außerhalb der Mutterschaftsrichtlinien, muss er die Praxisgebühr verlangen. Die AOK PLUS empfiehlt deshalb, mit dem Arzt vorher darüber zu reden und klare Absprachen zu treffen.


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