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Finanzielle Sicherheit, wenn andere nicht zahlen können
UK, 3. November 2010 | Kategorie: Haftpflichtversicherung
Jeder Dritte hat keine private Haftpflichtversicherung. Dies kann vor allem dann zum Problem werden, wenn der Schädiger nicht versichert ist und über kein Geld verfügt. Dann bleibt der Geschädigte meist auf den Kosten sitzen. Eine Absicherung ermöglicht die neue Privat-Haftpflicht der ERGO Versicherung. Das neue Produkt umfasst darüber hinaus viele weitere neue Leistungen.
ERGO Versicherungsgruppe Logo
Seit dem 1. Oktober bietet die ERGO Versicherung ihre neue Privat-Haftpflicht an. Eine Besonderheit des neuen Produkts ist die Forderungsausfalldeckung mit Gewaltopferschutz.
Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Fügt jemand, der nicht haftpflichtversichert ist, einem anderen einen Schaden zu, kann aber selbst nicht dafür aufkommen, dann hatte der Geschädigte bislang ein ernsthaftes Problem: Er blieb auf den Kosten sitzen. Dies ist kein ungewöhnlicher Fall, denn jeder Dritte hat keinen Haftpflichtschutz. Die neue ERGO Privat-Haftpflicht lässt geschädigte Kunden in einem solchen Fall nicht alleine und springt ein, wenn der Verursacher nicht zahlen kann. Erweitert wird diese Forderungsausfalldeckung um den so genannten Gewaltopferschutz.
Was heißt Gewaltopferschutz?
Man hört immer wieder davon: Menschen werden ohne sichtbaren Grund „krankenhausreif“ geschlagen. Und beim Täter selbst ist oftmals nichts zu holen. Selbst wenn der Täter über eine Privat-Haftpflichtversicherung verfügt, konnte das Opfer bislang keine Leistung erwarten, da Versicherungen bei Vorsatztaten nicht zahlen. Das Opfer einer Gewalttat geht also in der Regel leer aus. Bei ERGO sind solche Schäden ab sofort im Rahmen der Forderungsausfalldeckung mitversichert.
Breites Leistungsspektrum
Darüber hinaus können folgende weitere Leistungen mitversichert werden:
Einzigartig am Markt
Die neue ERGO Privat-Haftpflicht umfasst zahlreiche attraktive Leistungen wie etwa Schutz bei Schäden durch den eigenen Computer (z.B. unbewusstes Weiterleiten von Viren) oder Schäden durch den Betrieb einer Fotovoltaikanlage. Finanzieller Schutz bei der Beschädigung von Diagnosegeräten, die „Demenzklausel“ sowie der „erweiterte Enkelschutz“ sind darüber hinaus einzigartig am Markt:
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