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Ferienjobs sind versicherungsfrei

UK, 29. Juni 2010 | Kategorie: Rentenversicherung

Wer in den Ferien sein Taschengeld aufbessern und arbeiten will, ist oft unsicher, was er verdienen darf und ob Sozialabgaben zu zahlen sind. Hier einige Tipps der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz.

Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung

Bei einem „echten“ Ferienjob, also einer kurzfristigen Beschäftigung, die von Beginn an auf maximal 50 Arbeitstage oder zwei Monate begrenzt ist, ist der Verdienst – egal wie hoch – sozialabgabenfrei. Auch wer länger als zwei Monate arbeitet, aber nur bis zu 400 Euro verdient (Mini-Job), muss selbst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

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Der Arbeitgeber zahlt in der Regel eine Pauschale von derzeit 30 Prozent des Verdienstes: 15 Prozent an die Rentenversicherung, 13 Prozent an die Krankenversicherung und 2 Prozent Lohnsteuer. Allerdings lohnt es sich für den Mini-Jobber, den Beitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von zur Zeit 19,9 Prozent aufzustocken.

So ermöglicht eine Investition von 19,60 Euro monatlich bei einem 400-Euro-Job, den vollen Schutz der Rentenversicherung, beispielsweise einen Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung oder eine Erwerbsminderungsrente, zu erhalten. Und es besteht Anspruch auf die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente.


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