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Ausbildungssuche zählt bei der Rente
UK, 23. Juni 2010 | Kategorie: Rentenversicherung
Wer zum Sommer mit der Schule fertig wird und noch keinen Ausbildungsplatz hat, sollte bei der Agentur für Arbeit melden, dass er eine Lehrstelle sucht.
Deutsche Rentenversicherung
Denn dann kann diese Zeit für die spätere Rente angerechnet werden.
Auch wenn die Schulabgänger keine Leistungen der Arbeitsagentur erhalten, kann die Zeit der Ausbildungssuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden.
Dafür müssen die Schulabgänger mindestens 17 Jahre alt sein und sich wenigstens einen Kalendermonat bei der Arbeitsagentur als Ausbildungssuchende melden, betont die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz.
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